Verstöße im Straßenverkehr werden wie folgt behandelt:
Verwarnungsgeld
Zwischen 5,- und 55,- €
Bei fristgerechter/sofortiger Zahlung ist die Verwarnung wirksam, wird nicht bezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Wird der Fahrer nicht genannt, muss der Halter des Fahrzeugs für die Kosten aufkommen.
Bußgeld
Zwischen 60,- und 750,- €, die obere Grenze erhöht sich bei vorsätzlichem Handeln auf 1.000,- €, bei Verstößen gegen das 0,5-Promille-Gesetz auf 1.500 €
Fahrverbot kann verhängt werden
Bis 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids kann der Betroffene Einspruch erheben (beim Amtsgericht)
Punkte sind obligatorisch bei:
Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen
Bußgeldbescheide über 60,- €
Fahrverbote
Entziehung der Fahrerlaubnis
weiter Infos auf http://www.bussgeldkataloge.de/
Punktesystem
Verkehrsverstöße sind nach ihrer Schwere in Kategorien von eins bis drei Punkten eingeteilt. Nach diesem System weist die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen Punkte zu.
1 – 3 Punkte vormerken
4 – 5 Punkte Ermahnung
6 – 7 Punkte Verwarnung
8 Punkte Entzug
Punkte bauen sich automatisch nach festen Zeiträumen ab.
- verkehrssicherheitbeeinträchtigende Owi 1 Punkt = Tilgung nach 2,5 Jahren
- besondere verkehrssicherheitbeeinträchtigende Owi und Straftaten ohne Entzug der FE 2 Punkte=Tilgung nach 5 Jahren
- Straftaten mit Entzug der FE 3 Punkte= Tilgung nach 10 Jahren