Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
Stapler bis 25 km/h, selbstfahrende Futtermischwagen — jeweils auch mit Anhänger
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Theoriestunden: Grundstoff: 12 Doppelstunden
Praktische Ausbildung: keine praktische Ausbildung erforderlich
Prüfungen:
Theorieprüfung:
bei Ersterteilung: 30 Fragen
bei Erweiterung: 20 Fragen
Wird beim Bestehen der Klasse B (BF 17) miterteilt