1. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm² und einer bbH von mehr als 45 km/h.
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als. 15 kW


Eingeschlossene Klassen:  AMA1A2

Mindestalter: 24, bzw. 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit: Keine

Motorleistung: unbeschränkt 

Theoriestunden:

Grundstoff:

Ohne Besitz eines Führerscheins (= Ersterteilung): 12 Doppelstunden
Mit Besitz eines Führerscheins (= Erweiterung): 6 Doppelstunden

Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens
zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht
vorgeschrieben


Praktische Ausbildung:

Überlandfahrten: Ersterteilung: 5 Fahrstunden; bei Erweiterung eines A1-Führerscheins: 3 Fahrstunden
Autobahnfahrten: Ersterteilung: 4 Fahrstunden; bei Erweiterung eines A1-Führerscheins: 2 Fahrstunden
Nachtfahrten: Ersterteilung: 3 Fahrstunden; bei Erweiterung eines A1-Führerscheins: 1 Fahrstunde
Stadtfahrten: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse
ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich
der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon
überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse
besitzt.

Prüfungen:

Theorieprüfung:

bei Ersterteilung: 30 Fragen
bei Erweiterung: 20 Fragen

Praktische Prüfung:

Dauer: 70 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraßen)