Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse

Mitführen von Anhängern

  1. alle Anhänger bis 750 kg zG.
  1. bei Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt


Eingeschlossene Klassen:  AML

Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre,  siehe Führerschein ab 17)

Theoriestunden:

Grundstoff:

Ohne Besitz eines anderen Führerscheins (= Ersterteilung): 12 Doppelstunden
Mit Besitz eines anderen Führerscheins (= Erweiterung): 6 Doppelstunden

Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:

Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Nachtfahrten: 3 Fahrstunden 
Stadtfahrten: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.


Prüfungen:

Theorieprüfung:

bei Ersterteilung: 30 Fragen
bei Erweiterung: 20 Fragen

Praktische Prüfung:

Dauer: 55 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraßen)

Informationen zu den derzeitigen Bestimmungen bzgl. Anhänger findest Du unter dem Menüpunkt Anhänger  Klasse BE.

 B 197

Ab April 2021

Die Prüfung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug aber man darf auch Schaltfahrzeuge fahren !!!

Innerhalb der Automatikausbildung werden „mindesten „10 Fstd. Schaltwagen gemacht ,gefolgt von einer 15 minütigen Fahrschulprüfung,die der Fahrlehrer bescheinigt ! Anschließend wird die Autmatikausbildung fortgesetzt und mit der Prüfung beim TÜV beendet.

Im Führerschein wird die Ziffer 197 eingetragen , die das fahren mit Automatik-und Schaltwagen erlaubt.

Bei einer Erweiterung zB. auf BE oder eine C Klasse muss diese dann aber mit einem Schaltfahrzeug gemacht werden.