Motorrad
Eingeschlossene Klassen:
AM,
A1
Mindestalter: 18 Jahre
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit: Keine
Motorleistung: nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Theoriestunden:
Grundstoff:
Ohne Besitz eines Führerscheins (= Ersterteilung): 12 Doppelstunden
Mit Besitz eines Führerscheins (= Erweiterung): 6 Doppelstunden
Zusatzstoff:4 Doppelstunden
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens
zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht
vorgeschrieben
Praktische Ausbildung:
Überlandfahrten: Ersterteilung: 5 Fahrstunden; bei Erweiterung des A1-Führerscheins: 3 Fahrstunden
Autobahnfahrten: Ersterteilung: 4 Fahrstunden; bei Erweiterung des A1-Führerscheins: 2 Fahrstunden
Nachtfahrten: Ersterteilung: 3 Fahrstunden; bei Erweiterung des A1-Führerscheins: 1 Fahrstunde
Stadtfahrten: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon
überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Prüfungen:
Theorieprüfung:
bei Ersterteilung: 30 Fragen
bei Erweiterung: 20 Fragen
Praktische Prüfung:
Dauer: 70 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraßen)