1. Leichtkrafträder, Hubraum max. 125 cm², Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm² bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW

Eingeschlossene Klassen:

  AM 

Mindestalter: 16 Jahre

Motorleistung (Elektro- oder Verbrennungsmotor): bis 11 kW

Hubraum: 125 ccm 

Theoriestunden:

Grundstoff: 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:


Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Nachtfahrten: 3 Fahrstunden
Stadtfahrten: Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfungen:


Theorieprüfung: 30 Fragen
Praktische Prüfung:

Dauer: 55 Minuten
Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraßen)

B196:

ist die prüfungsfreie Aufstockung des Klasse B Führerscheins auf die Klasse A1 

Voraussetzungen:

  • mindestens 25 Jahre alt.
  • seit mindestens 5 Jahren in Besitz des Klasse B Führerscheins.
  • 4x 90 Minuten Motorrad-Theorieunterricht in der Fahrschule


mindestens 5x 90 Minuten praktische Fahrunterrichte in einer Fahrschule bis der Fahrlehrer davor überzeugt ist das der Bewerber die Maschine beherrscht.

Ausstellung einer B196 Bescheinigung von einer Fahrschule.

Danach:

  • Fahren nur in Deutschland erlaubt
  • Keine Aufstiegsmöglichkeit auf die Klassen A2 und A möglich